Was ist möglich?
Unternehmen können Verpflegungsleistungen als sog. „sachbezogene Leistungen“ nach § 8 EStG einsetzen. Wenn Mitarbeitende von gesponsertem Essen profitieren, wird das als steuerfreier Bonus bewertet. Mr. Lunch gestaltet seine Lösung genau darauf ausgerichtet.









